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Reiseversicherungen
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Reiseversicherungen zum Schutz vor unliebsamen Überraschungen

Wer das Kostenrisiko für den Fall absichern möchte, dass er eine Ferienreise nicht antreten kann, sollte Reiseversicherungen abschliessen. Mit der Reise-Rücktrittskostenversicherung übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten, falls der Reisende die Reise aus Krankheitsgründen oder anderen schwerwiegenden Gründen absagen muss.

Wichtige Gründe für die Inanspruchnahme von Reiseversicherungen

Unter eine "Reise" sind alle gebuchten Reisen zu verstehen, also Pauschalreise, Individualreise, Selbstfahrerreise mit gebuchter Unterkunft oder Miete einer Ferienwohnung. Keine Reise liegt vor bei einer Selbstfahrerreise zum eigenen Ferienhaus. Gründe für einen Reiserücktritt können gemäß den Versicherungsbedingungen sein: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherungsnehmers, seines Ehepartners, der Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder oder Schwiergereltern, ferner Impfunverträglichkeit nahestehender Personen, Schwangerschaft oder erhebliche Sachschäden am Eigentum. Die einbezogenen Personengruppen sind jeweils ereignisspezifisch bezeichnet. Der Versicherungsvertrag kommt mit der Bezahlung der Versicherungsprämie zustande, hierfür genügt es, dass der Versicherte die Überweisung bei ausreichendem Kontoguthaben auf den Weg gebracht oder bar bezahlt hat.

Eine schwere unerwartete Erkrankung ist der häufigste Versicherungsfall bei Reiseversicherungen. Sie muss objektivierbar und ärztlich diagnostizierbar sein und ist bei Vorhersehbarkeit ausgeschlossen. Nicht unerwartet ist eine besondere Anfälligkeit wegen einer vorübergehenden Erkrankung, bei der der Versicherte nicht zuverlässig mit einer Genesung rechnen konnte. Der Reiseantritt muss unzumutbar, also nach objektiven Maßstäben undurchführbar sein. Das subjektive Vorstellungsbild des Reisenden wird mit berücksichtigt. Bei Unfällen sind nur Personenschäden relevant. Sie müssen so schwerwiegend sein, dass die Hauptreiseleistungen nicht zumutbar in Anspruch genommen werden können. Im Versicherungsfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer unverzüglich zu informieren und die Reise zu stornieren. Die Versicherung übernimmt die vertraglich geschuldeten Reiserücktrittskosten. Dies können die Stornokosten bei einer Pauschalreise oder bei Berherbergungsverträgen eines Hotels oder die Beförderungskosten eines Busunternehmens sein. Auch wenn die bereits angetretene Reise planwidrig vorzeitig beendet werden muss, übernimmt die Versicherung die nachweislich zusätzlich entstehenden Rückreisekosten. Dazu gehören die Kosten der Rückfahrt, sofern sie zusätzlich zum Reisepreis anfallen oder Umbuchungsgebühren bei Flugverlegung.

Reisegepäck-, Kranken- und Haftpflichtversicherung

Weitere wichtige Reiseversicherungen sind Reisegepäckversicherungen, die der Reisende entweder direkt beim Versicherer oder über ein Reisebüro als Vermittler oder als Paketbestandteil einer Pauschalreise abschliessen kann. Versichert ist dann das gesamte Reisegepäck, das während der Reise als Gepäckstück, am Körper oder in der Kleidung mitgeführt oder auf der Reise erworben wird. Geld, Wertpapiere, Urkunden, Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert sind nicht versicherbar, ebensowenig Fährräder, Surfgeräte und Fahrzeuge aller Art. Im übrigen ist darauf zu achten, dass alle Reisende einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, vor allem wenn sie im Ausland unterwegs sind. Ferner empfiehlt es sich, eine private Haftpflichtversicherung für den Fall von Sachschädigungen, zum Beispiel bei der Nutzung eines Ferienhauses, abzuschliessen.